Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

VOMANO Concepts
Inhaber: Timo Vöhringer
Ringweg 14
73061 Ebersbach an der Fils
Deutschland

E-Mail: info@vomano-concepts.com

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen VOMANO Concepts, Inhaber Timo Vöhringer, nachfolgend „VOMANO“ genannt, und seinen Auftraggebern.

Das Angebot von VOMANO richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Bedingungen nicht geschlossen.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn VOMANO ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder in einer Auftragsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen vor.


2. Leistungen von VOMANO

VOMANO entwickelt und erstellt insbesondere:

  • gastronomische Aktionskonzepte und Themenwochen
  • langfristige gastronomische Aktionsreihen
  • Gerichtsauswahl und Rezepturen
  • Speise-, Wochen- und Aktionskarten
  • Plakate, Tischaufsteller und weitere Werbemittel
  • Social-Media- und digitale Kommunikationsmaterialien
  • Gastro-Marketing-Konzepte
  • Event- und Vermarktungsideen
  • individuelle Gastronomiekonzepte
  • Beratungs-, Konzeptions- und Gestaltungsleistungen

Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung zwischen VOMANO und dem Auftraggeber.


3. Individuelle Anpassung von Aktionskonzepten

Aktionskonzepte von VOMANO werden auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten betrieblichen Voraussetzungen auf den jeweiligen Betrieb angepasst.

Dabei können insbesondere berücksichtigt werden:

Betriebsart, Gäste- und Zielgruppenstruktur, Gäste- bzw. Portionszahlen, Küchenstruktur, vorhandene Küchentechnik, Produktionsmöglichkeiten, Angebotsform, organisatorische Abläufe, gewünschter Aktionszeitraum sowie weitere betriebliche Rahmenbedingungen.

Der Umfang der individuellen Anpassung richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang.


4. Vertragsschluss

Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder auf anderem Wege sind zunächst unverbindlich.

VOMANO erstellt auf Grundlage der Anfrage gegebenenfalls ein individuelles Angebot.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von VOMANO annimmt oder VOMANO den Auftrag ausdrücklich bestätigt.

Die Annahme kann insbesondere per E-Mail oder in anderer Textform erfolgen.

Soweit im Angebot eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, kann das Angebot nur innerhalb dieses Zeitraums angenommen werden.


5. Einbeziehung dieser Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, wenn im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird und der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, sie einzusehen.

Es genügt daher nicht, diese Bedingungen lediglich auf der Website zu veröffentlichen. VOMANO wird bei Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen zusätzlich auf die jeweils geltende Fassung hinweisen.


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Qualität und Umsetzbarkeit eines gastronomischen Konzepts hängt wesentlich von den Informationen ab, die VOMANO über den jeweiligen Betrieb erhält.

Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb, die für das Projekt erforderlichen Informationen vollständig, zutreffend und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu können insbesondere Angaben gehören über:

  • Küchen- und Produktionskapazitäten
  • vorhandene Geräte und technische Ausstattung
  • Portions- und Gästezahlen
  • Betriebs- und Ausgabeform
  • gewünschte Verkaufspreise oder Kalkulationsrahmen
  • relevante Zielgruppen
  • Allergene oder besondere Ernährungsanforderungen
  • organisatorische Einschränkungen
  • Gestaltungsvorgaben und Corporate Design
  • Logos, Texte und sonstige Materialien

Ändern sich wesentliche Rahmenbedingungen während des Projekts, ist VOMANO hierüber möglichst frühzeitig zu informieren.

VOMANO darf grundsätzlich auf die Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben vertrauen.


7. Folgen fehlender oder verspäteter Mitwirkung

Kann VOMANO eine Leistung aufgrund fehlender Informationen, ausstehender Freigaben oder einer sonstigen erforderlichen Mitwirkung des Auftraggebers nicht wie geplant ausführen, verschieben sich vereinbarte Bearbeitungs- oder Lieferzeiten entsprechend.

Entsteht aufgrund nachträglich geänderter oder ursprünglich unvollständiger Angaben zusätzlicher Arbeitsaufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.


8. Leistungsänderungen

Nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind möglich, soweit VOMANO diese umsetzen kann.

Führen solche Änderungen zu zusätzlichem Aufwand, längeren Bearbeitungszeiten oder zusätzlichen Fremdkosten, informiert VOMANO den Auftraggeber hierüber.

Die zusätzliche Leistung wird erst nach entsprechender Vereinbarung ausgeführt.


9. Korrekturen und Überarbeitungen

Die Anzahl der im Preis enthaltenen Korrektur- oder Überarbeitungsrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Soweit im Angebot keine bestimmte Anzahl vereinbart wurde, umfasst der Auftrag nur solche Korrekturen, die zur Herstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.

Grundlegende Konzeptänderungen, ein Wechsel des ursprünglich vereinbarten Themas oder zusätzliche Leistungen stellen keine gewöhnliche Korrektur dar und können gesondert angeboten und berechnet werden.


10. Freigabe durch den Auftraggeber

Vor der endgültigen Verwendung von Speisekarten, Aktionskarten, Plakaten, Rezepturen oder sonstigen projektbezogenen Materialien erhält der Auftraggeber – soweit nach Art des Projekts vorgesehen – Gelegenheit zur Prüfung.

Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, von ihm vorgegebene oder betriebsabhängige Angaben wie Preise, Termine, Öffnungszeiten, Namen, Kontaktdaten und sonstige betriebliche Informationen auf Richtigkeit zu kontrollieren.

Nach ausdrücklich erteilter Freigabe werden nachträgliche Änderungswünsche als zusätzliche Leistung behandelt, soweit sie nicht auf einem von VOMANO zu vertretenden Fehler beruhen.

Soweit eine Leistung rechtlich als Werkvertrag einzuordnen und eine Abnahme erforderlich ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen zur Abnahme.


11. Nutzungsrechte

Soweit die von VOMANO erstellten Leistungen urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sind, verbleiben die entsprechenden Rechte bei VOMANO bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.

Der Auftraggeber erhält die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wird, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Angebot bezeichneten Betrieb, Standort und Einsatzzweck.

Nutzungsrechte können nach deutschem Urheberrecht unter anderem inhaltlich, räumlich und zeitlich beschränkt eingeräumt werden. Gesetze im Internet

Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt vollständig mit vollständiger Bezahlung der entsprechenden Vergütung.


12. Nutzung öffentlich bestimmter Aktionsmaterialien

Materialien, die ausdrücklich für die öffentliche Bewerbung einer Aktion erstellt wurden, dürfen innerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs verwendet werden.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Plakate
  • Aktionskarten
  • Speisekarten
  • Tischaufsteller
  • Flyer
  • digitale Aktionsgrafiken
  • Social-Media-Materialien
  • Materialien für digitale Bildschirme

Diese Materialien dürfen insbesondere im vereinbarten Betrieb, auf dessen Website sowie auf dessen eigenen Social-Media-Kanälen für die vereinbarte Aktion verwendet werden.

Bereits veröffentlichte Social-Media-Beiträge oder sonstige Dokumentationen der durchgeführten Aktion müssen nach Ende des Aktionszeitraums nicht gelöscht werden.

Eine erneute aktive Nutzung für eine weitere Aktion richtet sich jedoch nach dem vereinbarten Lizenzumfang.


13. Interne Konzeptunterlagen und Rezepturen

Interne Unterlagen sind ausschließlich für den vereinbarten betrieblichen Einsatz bestimmt.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • vollständige Konzeptunterlagen
  • Ablauf- und Aktionspläne
  • Kalkulations- und Planungsunterlagen
  • Rezepturen
  • Produktionshinweise
  • interne Gestaltungsvorlagen
  • Konzeptbausteine
  • interne Marketing- und Vermarktungsstrategien

Diese Unterlagen dürfen innerhalb des vereinbarten Betriebs denjenigen Beschäftigten und Personen zur Verfügung gestellt werden, die sie zur Durchführung der Aktion benötigen.

Eine Weitergabe an andere Unternehmen, externe Gastronomiebetriebe, nicht lizenzierte Standorte oder sonstige Dritte ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Dies gilt als vertragliche Nutzungs- und Vertraulichkeitsregelung unabhängig davon, ob einzelne Inhalte im Einzelfall urheberrechtlichen Schutz genießen.


14. Ein Betrieb bzw. ein Standort

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, gilt ein erworbenes Aktionskonzept für den dort bezeichneten Betrieb bzw. Standort.

Die Nutzung durch weitere Filialen, Betriebsrestaurants, Hotels, Restaurants, Tochterunternehmen, Franchisenehmer oder sonstige Standorte ist nicht automatisch umfasst.

Für Unternehmen mit mehreren Standorten kann VOMANO individuelle Mehrstandort- bzw. Unternehmenslizenzen vereinbaren.


15. Wiederholung einer Aktion

Ob ein Aktionskonzept einmalig oder mehrfach verwendet werden darf, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Ist dort keine wiederholte Nutzung ausdrücklich vereinbart, bezieht sich die Nutzung grundsätzlich auf die konkret beauftragte Durchführung der Aktion am vereinbarten Standort.

Soll eine Aktion später erneut durchgeführt werden, kann hierfür eine Erweiterung oder erneute Lizenzierung vereinbart werden.


16. Keine Weitergabe und kein Weiterverkauf

Ohne ausdrückliche Zustimmung von VOMANO ist es insbesondere nicht zulässig,

Aktionskonzepte oder vollständige Aktionspakete weiterzuverkaufen, an andere Betriebe weiterzugeben, gegen Entgelt oder unentgeltlich Dritten zur Nutzung zu überlassen, interne Konzeptunterlagen öffentlich als Vorlage bereitzustellen oder aus VOMANO-Unterlagen eigene Produkte zur Weitervermarktung an andere Gastronomiebetriebe zu erstellen.

Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.


17. Bearbeitung der gelieferten Materialien

Der Auftraggeber darf öffentlich bestimmte Materialien im vereinbarten Umfang verwenden.

Inhaltliche oder gestalterische Bearbeitungen sind zulässig, soweit sie im Angebot vorgesehen, von VOMANO freigegeben oder durch überlassene editierbare Dateien ausdrücklich ermöglicht wurden.

Eine Bearbeitung darf nicht dazu führen, dass Inhalte VOMANO zugerechnet werden, die von VOMANO weder erstellt noch freigegeben wurden.


18. Offene Dateien und Arbeitsdateien

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf Herausgabe von:

  • offenen Grafikdateien
  • Layout-Arbeitsdateien
  • Quelldateien
  • internen Entwürfen
  • nicht ausgewählten Gestaltungsversionen
  • Prompts
  • internen Kalkulationen
  • internen Arbeitsunterlagen

Geschuldet ist grundsätzlich das im Angebot vereinbarte Endformat, beispielsweise PDF-, Bild- oder sonstige vereinbarte Dateien.


19. Vorbestehende Konzepte, Methoden und Know-how

VOMANO bleibt berechtigt, allgemeines gastronomisches Know-how, Gestaltungsmethoden, Arbeitsabläufe, nicht kundenspezifische Konzeptbausteine, Ideenstrukturen und allgemeine Erfahrungen auch für andere Projekte zu verwenden.

Individuelle vertrauliche Informationen eines Auftraggebers werden dabei nicht ohne Berechtigung weitergegeben.

Die Beauftragung eines individuellen Konzepts führt daher nicht automatisch dazu, dass sämtliche zugrunde liegenden allgemeinen Methoden oder Ideen exklusiv für den Auftraggeber reserviert werden.


20. Exklusive Nutzungsrechte

Ein ausschließliches oder exklusives Nutzungsrecht besteht nur, wenn dies ausdrücklich im jeweiligen Angebot vereinbart wurde.

Ohne eine solche Vereinbarung erhält der Auftraggeber ausschließlich die in diesen Bedingungen beschriebenen einfachen Nutzungsrechte.


21. Materialien und Rechte Dritter

Bei der Erstellung von Leistungen können – soweit für das Projekt geeignet und rechtlich zulässig – auch lizenzierte Schriftarten, Bilder, Icons, Softwarebestandteile oder andere Inhalte Dritter verwendet werden.

Für solche Bestandteile gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers.

VOMANO kann nur diejenigen Nutzungsrechte einräumen, über die VOMANO selbst verfügt bzw. die VOMANO zur Weitergabe oder Nutzung im jeweiligen Projekt berechtigen.


22. Einsatz KI-gestützter Werkzeuge

VOMANO kann bei Konzeptentwicklung, Text, Ideenfindung, Visualisierung oder Gestaltung unterstützend digitale und KI-gestützte Werkzeuge einsetzen.

Soweit ein Projekt besondere Anforderungen hinsichtlich einer ausschließlich menschlichen Erstellung, Exklusivität oder des Einsatzes bestimmter Technologien hat, muss dies vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden.

Bei rein oder überwiegend KI-generierten Bestandteilen kann VOMANO nicht garantieren, dass diese Bestandteile einen eigenständigen urheberrechtlichen Schutz begründen oder weltweit exklusiv geschützt werden können.

Der Auftraggeber erhält für solche Bestandteile die vertraglich vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten, soweit VOMANO diese rechtlich einräumen kann.


23. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

Stellt der Auftraggeber Logos, Bilder, Texte, Marken, Schriftarten, Fotos oder sonstiges Material zur Verfügung, erklärt er, dass er zur Nutzung und zur Bereitstellung dieser Inhalte im Rahmen des Projekts berechtigt ist.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, VOMANO über besondere Nutzungseinschränkungen dieser Materialien zu informieren.

VOMANO ist nicht verpflichtet, die Rechtekette sämtlicher vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte eigenständig zu überprüfen, sofern keine offensichtlichen Zweifel bestehen.


24. Gastronomische Umsetzbarkeit

VOMANO entwickelt gastronomische Konzepte mit dem Anspruch auf praktische Umsetzbarkeit und berücksichtigt dabei die vom Auftraggeber mitgeteilten betrieblichen Voraussetzungen.

Die tatsächliche Umsetzung erfolgt jedoch im Betrieb des Auftraggebers und liegt in dessen organisatorischem Verantwortungsbereich.

Insbesondere können tatsächliche Produktionszeiten, Ausbeuten, Garzeiten, Portionsmengen und Ergebnisse aufgrund unterschiedlicher Geräte, Rohwaren, Betriebsabläufe, Personaleinsatzes und anderer örtlicher Bedingungen variieren.

Der Auftraggeber hat Rezepturen und Produktionsabläufe vor einer großflächigen Umsetzung unter seinen tatsächlichen betrieblichen Bedingungen zu prüfen.


25. Lebensmittelrecht, Allergene und Hygiene

Der Auftraggeber bleibt als Betreiber des jeweiligen Gastronomiebetriebs für die Einhaltung der für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen verantwortlich.

Dies betrifft insbesondere Lebensmittelhygiene, HACCP-Vorgaben, Lagerung, Kennzeichnung, Allergene, Zusatzstoffe sowie gegebenenfalls weitere lebensmittelrechtliche Informationspflichten.

Von VOMANO bereitgestellte Angaben zu Allergenen, Zusatzstoffen oder sonstigen Kennzeichnungen sind anhand der tatsächlich eingesetzten Produkte und Zutaten durch den Auftraggeber zu überprüfen.

Insbesondere können sich Angaben durch einen Wechsel von Lieferanten, Produkten oder Rezepturbestandteilen verändern.


26. Kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg

VOMANO entwickelt Konzepte mit dem Ziel, gastronomische Angebote attraktiv, professionell und praxisnah zu gestalten.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Gästezahl, Umsatzsteigerung, Verkaufsmenge oder sonstige betriebswirtschaftliche Wirkung kann jedoch nicht garantiert werden.

Der Erfolg einer gastronomischen Aktion hängt von zahlreichen Umständen ab, die teilweise außerhalb des Einflussbereichs von VOMANO liegen.


27. Preise

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

Ob Preise netto, brutto oder aufgrund der jeweils geltenden steuerlichen Behandlung ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis angegeben werden, ergibt sich aus Angebot und Rechnung.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden nur nach entsprechender Abstimmung zusätzlich berechnet.

Kosten externer Dienstleister, Druckereien, Lizenzen, Versandkosten oder sonstige Fremdkosten sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


28. Zahlungsbedingungen

Soweit im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

VOMANO kann bei größeren oder umfangreicheren Projekten Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen oder eine Aufteilung der Vergütung in Projektphasen vereinbaren.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen sieht § 288 BGB insbesondere Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Verzugspauschale von 40 Euro vor. Gesetze im Internet


29. Zurückbehaltung bei ausstehenden Zahlungen

Befindet sich der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung aus demselben Vertragsverhältnis in Verzug, darf VOMANO weitere noch nicht fällige Projektleistungen nach vorheriger Ankündigung bis zur Klärung der Zahlung zurückstellen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.


30. Projektabbruch und Kündigung

Für die Kündigung eines Auftrags gelten die gesetzlichen Regelungen sowie gegebenenfalls besondere Vereinbarungen im jeweiligen Angebot.

Wird ein Projekt vor vollständiger Fertigstellung beendet, sind bereits erbrachte Leistungen und vereinbarte bzw. nicht mehr vermeidbare Fremdkosten nach Maßgabe des Vertrags und der gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten.

Eine pauschale kostenlose Stornierung nach Beginn der individuellen Projektbearbeitung besteht nicht, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


31. Termine und Lieferzeiten

Vereinbarte Bearbeitungs- und Liefertermine setzen voraus, dass VOMANO rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Materialien, Entscheidungen und Freigaben erhält.

Verbindliche Fixtermine bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Bei Änderungen des Leistungsumfangs können sich Bearbeitungsfristen entsprechend verändern.


32. Höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Ereignisse

Kann eine Leistung aufgrund eines von VOMANO nicht zu vertretenden und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Ereignisses vorübergehend nicht oder nur verspätet erbracht werden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

VOMANO wird den Auftraggeber über erhebliche Verzögerungen informieren, sobald diese erkennbar werden.

Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.


33. Mängel

Soweit die erbrachte Leistung einen Mangel aufweist, gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

VOMANO ist zunächst Gelegenheit zu geben, einen berechtigten Mangel innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und zu beheben, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Ein bloßer persönlicher Geschmacksunterschied stellt keinen Mangel dar, wenn die Leistung den vereinbarten Anforderungen entspricht.


34. Haftung

VOMANO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VOMANO bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.


35. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen eines Projekts bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

Dies gilt insbesondere für nicht öffentliche Betriebsdaten, Kalkulationen, interne Abläufe, unveröffentlichte Konzepte und sonstige ausdrücklich oder erkennbar vertrauliche Informationen.

Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.


36. Referenznutzung durch VOMANO

VOMANO veröffentlicht Namen, Logos, Fotos oder eindeutig einem Auftraggeber zuordenbare Projektmaterialien nicht ohne entsprechende Berechtigung als Kundenreferenz.

Eine Nutzung als öffentlich sichtbare Referenz erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

VOMANO darf allgemeine, nicht vertrauliche Erfahrungen und Erkenntnisse aus einem Projekt für die eigene Weiterentwicklung nutzen.


37. Einsatz von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen

VOMANO ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Kooperationspartner oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

VOMANO bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung verantwortlich.


38. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von VOMANO Concepts enthalten.

Die Datenschutzerklärung ist auf der Website abrufbar.


39. Anwendbares Recht

Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.


40. Gerichtsstand

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung vorliegen, insbesondere wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von VOMANO.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Die Einschränkung ist wichtig, weil ein Gerichtsstand nicht pauschal mit jedem unternehmerisch tätigen Kunden frei vereinbart werden kann; § 38 ZPO nennt dafür bestimmte Voraussetzungen. Gesetze im Internet


41. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen einzelner Projektvereinbarungen sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: August 2026